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BAUMPFLEGE

Warum Baumpflege?

In Zeiten des Klimawandels und der damit verbundenen Wetterextreme, wachsen die Bedürfnisse von Bäumen stetig. Trockenheit und Nässe beeinflussen die Vitalität von Bäumen und machen sie anfälliger für Schädlinge und Pilze. Deshalb ist die Pflege unserer Bäume vor allem für das Fortbestehen unseres Stadtgrüns unerlässlich. Um den Erhalt von Bäumen sicherzustellen, bedarf es einer regelmässigen und fachmännischen Baumpflege.

Die Baumpflege ermöglicht ein sorgenfreies Zusammenleben von Mensch und Natur im urbanen Bereich. Um die Verkehrssicherheit z.B. an Straßen, Spielplätzen oder im eigenen Garten zu gewährleisten, entnehmen wir dem Baum beispielsweise Totholz, sich reibende oder ausbruchgefährdete Äste. Wird ein baumschädigender Pilz oder ein ausbruchgefährdeter Zwieselwuchs entdeckt, sollte der betroffene Teil der Baumkrone möglicherweise eingekürzt oder eine Kronensicherungen eingebaut werden, um die Belastung der bereits geschädigten Baumbereiche zu reduzieren beziehungsweise größere Schäden bei einem Ausbruch zu vermeiden.

Welche Maßnahmen gibt es?

Welche Maßnahmen gibt es?

Zu fachgerechten Baumpflegemaßnahmen gehören die Kronenpflege, die Totholzentfernung, die Kronenreduzierung durch Auslichten oder Einkürzen, der Erziehungsschnitt, der Lichtraumprofilschnitt, die Kronensicherung durch Einbau von dynamischen Kronenverankerungen sowie die Baumumfeldverbesserung.

Die Kronenpflege und Totholzentfernung dienen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und beugen eine sicherheitsgefährdende Fehlentwicklung der Baumkrone vor. Eine Kronenreduzierung wird dann eingesetzt, wenn bereits geschädigte Bereiche der Krone entlastet werden müssen. Zusätzlich können dynamische Kronenanker zur Sicherung von ausbruchgefährdeten Kronenteilen eingebaut werden. Der Erziehungsschnitt führt bei Jungbäumen zur Förderung des Aufbaus einer gesunden und stabilen Baumkrone. Ein Lichtraumprofilschnitt wird benötigt wenn tiefhängende Äste den Verkehr auf Geh- und Fahrradwegen sowie auf Strassen beeinträchtigen und um Grundstück- und Feuerwehrzufahrten freizuhalten. Liegt eine Bodenverdichtung im Wurzelbereich des Baumes oder ein Nährstoffmangel vor, so kann eine  Baumumfeldverbesserung durch eine Lockerung beziehungsweise Tiefendüngung des Bodens erreicht werden.

Welche Maßnahmen gibt es?

Zu fachgerechten Baumpflegemaßnahmen gehören die Kronenpflege, die Totholzentfernung, die Kronenreduzierung durch Auslichten oder Einkürzen, der Erziehungsschnitt, der Lichtraumprofilschnitt, die Kronensicherung durch Einbau von dynamischen Kronenverankerungen sowie die Baumumfeldverbesserung.

Die Kronenpflege und Totholzentfernung dienen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und beugen eine sicherheitsgefährdende Fehlentwicklung der Baumkrone vor. Eine Kronenreduzierung wird dann eingesetzt, wenn bereits geschädigte Bereiche der Krone entlastet werden müssen. Zusätzlich können dynamische Kronenanker zur Sicherung von ausbruchgefährdeten Kronenteilen eingebaut werden. Der Erziehungsschnitt führt bei Jungbäumen zur Förderung des Aufbaus einer gesunden und stabilen Baumkrone. Ein Lichtraumprofilschnitt wird benötigt wenn tiefhängende Äste den Verkehr auf Geh- und Fahrradwegen sowie auf Strassen beeinträchtigen und um Grundstück- und Feuerwehrzufahrten freizuhalten. Liegt eine Bodenverdichtung im Wurzelbereich des Baumes oder ein Nährstoffmangel vor, so kann eine  Baumumfeldverbesserung durch eine Lockerung beziehungsweise Tiefendüngung des Bodens erreicht werden.

Wie arbeiten wir?

Bei unserer Arbeit orientieren wir uns an den „Zusätzlich Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege“ (ZTV-Baumpflege) die von der „Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.“ (FLL) festgelegt und regelmässig aktualisiert werden. Diese Sammlung von theoretischem und praktischem Wissen und Anleitungen für eine zeitgemäße Baumpflege helfen uns dabei, die Bäume fachgerecht zu schneiden und dem Arten- bzw. Naturschutz gerecht zu werden.

Unser Baumpflegebetrieb ist spezialisiert auf das Arbeiten mit der Seilklettertechnik (SKT). Diese spezielle Klettertechnik ermöglicht baum- und umfeldschonendes Arbeiten auf engstem Raum. Durch die Ausbildung in der Seilklettertechnik und regelmässige Weiterbildung durch interne Lehrgänge, wie beispielsweise in den Bereichen Baumwissen und Schnitttechniken, sind unsere Mitarbeiter bestens für die Arbeit im Baum qualifiziert. Unsere Kletterausrüstung ist stets auf dem neuesten Stand und ermöglicht es dem Baumpfleger an die schwerzugänglichsten Bereiche des Baumes zu gelangen und dabei die benötigten Werkzeuge wie Hand-, Stangen- und Motorsäge mit sich zu führen. Wenn es die Umstände verlangen, verwenden wir aber auch Hubarbeitsbühnen um die anfallenden Baumpflegemaßnahmen durchzuführen.

Wann und wo ist Baumpflege möglich?

Gemäß ZTV-Baumpflege sind schonende Form-, und Pflegeschnitte sowie notwendige Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ganzjährig erlaubt, solange dabei die örtliche Baumschutzsatzung und die Artenschutzbestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes berücksichtigt werden. Größere Eingriffe wie zum Beispiel die Reduzierung des Kronenvolumens das nicht zur Herstellung der Verkehrssicherheit dient, sind innerhalb der Vogel- und Artenschutzzeit vom 01. März bis 30. September grundsätzlich verboten und müssen gegebenenfalls gesondert von der zuständigen Behörde genehmigt werden.

Die Baumpflege ist unabhängig von jeglichem Grundstücks-, oder Nutzungsrecht möglich. Um die gewünschten Baumpflegemaßnahmen durchführen zu können, benötigen wir lediglich eine schriftliche Zustimmung des Grundstückeigentümers, in der die Maßnahmen ausdrücklich aufgeführt sind.

Wann und wo ist Baumpflege möglich?

Gemäß ZTV-Baumpflege sind schonende Form-, und Pflegeschnitte sowie notwendige Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ganzjährig erlaubt, solange dabei die örtliche Baumschutzsatzung und die Artenschutzbestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes berücksichtigt werden. Größere Eingriffe wie zum Beispiel die Reduzierung des Kronenvolumens das nicht zur Herstellung der Verkehrssicherheit dient, sind innerhalb der Vogel- und Artenschutzzeit vom 01. März bis 30. September grundsätzlich verboten und müssen gegebenenfalls gesondert von der zuständigen Behörde genehmigt werden.

Die Baumpflege ist unabhängig von jeglichem Grundstücks-, oder Nutzungsrecht möglich. Um die gewünschten Baumpflegemaßnahmen durchführen zu können, benötigen wir lediglich eine schriftliche Zustimmung des Grundstückeigentümers, in der die Maßnahmen ausdrücklich aufgeführt sind.